Der LSVD Sachsen-Anhalt verklagt den CSD Magdeburg e.V. aufgrund “Queerstimme” Artikel 
“Lustlos-Selbstgefällig-Verdreht-Destruktiv: kurz LSVD”.

hier Direkt zur Queerstimme: Artikel auf Seite 12, unten rechts 14.10.2021
https://csdmagdeburg.de/…/01/WEB_Queerstimme-2021.pdf

Die queere Community musste lange für ihre freie Meinungsäußerung und Akzeptanz kämpfen. Es grenzt also an einen sehr schlechten Scherz, dass der LSVD Sachsen-Anhalt nun den CSD Magdeburg e.V. wegen seiner Meinung verklagt.

Während der diesjährigen CSD-Aktionswochen versuchte der LSVD die Weiterverbreitung der “Queerstimme” mit einer einstweiligen Verfügung am 04.08.2021 zu stoppen. Wir beziehen uns aber auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Am 18.08.2021 erreichte uns dann der Verhandlungstermin vom Landgericht Magdeburg.

Nach dem Eingang der Klage wendeten wir uns an den Magdeburger Rechtsanwalt Hartstock, welcher auf Medienrecht spezialisiert ist. Dieser erklärte uns die rechtliche Sachlage und erläuterte haargenau, wie aus einer Glaskugel heraus, den weiteren Verlauf des Verfahrens. Auch seine Rechtsauffassung ist, dass zwei von den drei beanstandeten Aussagen ganz klar dem Recht der freien Meinungsäußerung unterliegen. Um die Kosten für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, erschienen wir nicht zum genannten Gerichtstermin. Dadurch ergeht ein Versäumnisurteil, welches für alle Beteiligten wesentlich „günstiger“ ist. Dieses bietet aber auch weniger Gebührenansprüche für die Berliner Rechtsanwaltskanzlei des LSVD Sachsen-Anhalt.

Im danach folgenden Urteil wurden die Aussagen, dass der LSVD destruktiv Mitglieder aussortiert und diskriminierend arbeitet von der Richterin am Landgericht Soehring, dem Richter Mager und der Richterin Lanza-Blasig aufgrund der freien Meinungsäußerung nach Art. 1 Abs. 5 Grundgesetz und der belegten Beweislast anerkannt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der LSVD Sachsen-Anhalt zu ⅔. Nach Gerichtskostentabelle sind das circa. 3.500,00 Euro. An dieser Stelle nicht zu vergessen, dass der Betrag wesentlich höher hätte ausfallen können. Im Sinne der Community versuchen wir die Kosten für alle gering zu halten.

Nach der eindeutigen Urteilssprechung geht der LSVD Sachsen-Anhalt aber in Berufung und damit zum Oberlandesgericht Naumburg. Dort erwartet den LSVD keine andere Rechtsprechung, nur ein höheres Kostenrisiko in Höhe von circa 7.100,00 Euro. Für einen ehrenamtlichen Verein ist so ein Kostenrisiko existenzgefährdend.
Da der LSVD zum größten Teil mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, stellt sich für uns die Frage, ob so ein Verhalten weiterhin förderfähig ist.

Die aus unser Sicht lächerliche One-Man-Show geht also in eine weitere Runde. Man fragt sich, ob Vorstand des LSVD Landesverbandes hier einfach aus purem kindlichem Trotz handelt oder ob er nur sehr schlecht beraten ist.

Wir halten euch gerne weiter auf dem Laufenden.

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