Gesundheitsminister Karl Lauterbach wir die Bundesärztekammer per gesetzt verpflichten, das queere Menschen spenden dürfen.

Es geht darum, die gesonderte Sex-Verbotszeit für ZB. Homo- , bisexuelle und trans Menschen abgeschafft wird.

Im fertigen Gesetzentwurf heißt es: „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein“.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung.“

Nach der geplanten Gesetzesänderung ist die Bundesärztekammer verpflichten, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen und homosexuelle Männer als Blutspender zuzulassen.

Wir fordern die Bundesärztekammer auf, angesichts der Blutkonserven Knappheit jetzt schon zu beginnen, die Richtlinien anzupassen!

Wir dürfen nicht weitere 7 Monate warten, queeres Blut rettet leben!

„Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung“, sagte Lauterbach den Zeitungen. „Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben.“ Die Bundesärztekammer müsse „endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist“.

„Herr Uwe Ebmeyer (Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt) jetzt sind auch sie gefragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit auch bei uns im Land zügig zur Blutspenden von queeren Menschen aufgerufen werden kann. So Falko Jentsch vom CSD Magdeburg.

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